Zivilschutz

Der Zivilschutz hat die Aufgabe, durch nichtmilitärische Maßnahmen insbesondere die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.

Zum Zivilschutz gehören insbesondere

  • der Selbstschutz
  • die Warnung der Bevölkerung
  • der Schutzbau
  • die Aufenthaltsregelung (z.B. Evakuierungen)
  • der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall)
  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und
  • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut

Nähere Informationen bietet der Zivilschutzverband OÖ.

 

Zuständig