Raumordnung

Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch Verordnung den Flächenwidmungsplan zu erlassen, weiterzuführen und regelmäßig zu überprüfen. Der Flächenwidmungsplan besteht aus dem Flächenwidmungsteil und dem Örtlichen Entwicklungskonzept. Das Örtliche Entwicklungskonzept ist auf einen Planungszeitraum von zehn Jahren, der Flächenwidmungsteil auf einen Planungszeitraum von fünf Jahren ausgelegt. Einen Auszug aus dem rechtswirksamen Flächenwidmungsplan bzw. Örtlichen Entwicklungskonzept erhalten Sie bei Bauamt bzw. kann auf der Homepage: https://www.doris.at/themen/bauenwohnen/flaewi.aspx abgerufen werden!

  • Flächenwidmungsplan
  • örtliches Entwicklungskonzept

Zuständig