Kinderbetreuung

  • Kinderbetreuungs-Gastbeitrag - Besucht ein Kind eine KIBE in einer anderen Gemeinde als der Hauptwohnsitzgemeinde, ist - ausgenommen beim Besuch einer betrieblichen oder freien KIBE - von der Hauptwohnsitzgemeinde ein angemessener Gastbeitrag zu entrichten.
  • Kindergartenpflicht - Seit 1. September 2009 besteht für alle Kinder, die ihren HWS in OÖ haben, ab dem vollendeten fünften Lebensjahr bis zum Schuleintritt eine allgem. Kindergartenpflicht.
  • Kindergartentransport - Die Erstellung des Fahrplanes für die Kindergartenkinder, entsprechend der Richtlinien des Amtes der OÖ Landesregierung

Zuständig