Veranstaltungen

  • Veranstaltungsanmeldung -  Jede öffentliche Veranstaltung (=allgemein zugänglich oder beworben) bis 299 Besucher, obliegt der Meldepflicht. Der/Die Veranstalter/in hat die Durchführung der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor ihrem Beginn der Gemeinde schriftlich zu melden.
  • Veranstaltungsanzeige - Jede öffentliche Veranstaltung (=allgemein zugänglich oder beworben) ab 300 Besucher, obliegt der Anzeigepflicht. Der/Die Veranstalter/in hat die Durchführung der Veranstaltung spätestens vier Wochen vor ihrem Beginn der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.
  • Veranstaltungsgenehmigungen Donausaal
  • Veranstaltungskalender - Der Veranstaltungskalender bietet eine Übersicht über alle laufenden und künftigen Veranstaltungen in und um Mauthausen.

Zuständig

Formulare