Feuerpolizei - feuerpolizeiliche Überprüfungen

Auf Grund des Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes müssen alle Objekte einer regelmäßig stattfindenden Überprüfung unterzogen werden, bei der die Brandsicherheit beurteilt wird.

Die Überprüfungskommission besteht aus einem Gemeindebediensteten und dem/der Sachverständigen der BVS - Brandverhütungsstelle für Oö. sowie eventuell dem zuständigen Feuerwehrkommandanten und dem Rauchfangkehrermeister.

Die Kommission stellt fest, ob

  • sich das Gebäude in einem brandsicheren Zustand befindet und entsprechend seiner Bewilligung genutzt wird,
  • Bauschäden, elektrische Anlagen oder Betriebsmittel vorhanden sind, von denen eine Brand­gefahr ausgeht,
  • Feuerungsanlagen, einschließlich der Rauch- und Abgasführung ins Freie (Rauchfang) so genutzt werden, dass von ihnen keine Brandgefahr ausgeht,
  • sonstige, feuergefährliche Mängel vorliegen, die Einfluss auf die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen haben,
  • eine Brandbekämpfung möglich ist und funktionstüchtige Geräte dafür vorhanden sind.
  • Zu diesem Zweck werden alle Gebäude und Räume des Objektes/Anwesens besichtigt. Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person werden daher ersucht, zum angegebenen Zeitpunkt anwesend zu sein. Haben Sie Mieter oder Pächter, verständigen Sie diese bitte, um durch deren Anwesenheit Zutritt zu Ihren Objekten/Objektsteilen zu erhalten.

In den unten zur Verfügung stehenden Downloads finden Sie einige Tipps, wie Sie die Brandsicherheit Ihres Gebäudes bereits im Vorfeld selbst verbessern können!

Zuständig

Formulare